Bildungsurlaub, ist das so cool wie es klingt? Wir und Malu Dreyer denken schon, aber urteile einfach selbst. Für alle Auszubildenden in Rheinland-Pfalz gilt nach dem Bildungsfreistellungsgesetz ein Anspruch auf 5 Tage Bildungsfreistellung pro Ausbildungsjahr.
Echt? Klar!!! Es gibt natürlich wie so oft auch eine kleine Ausnahme. Dieser Anspruch besteht erst ab dem 7. Monat im Ausbildungsverhältnis. Aber das ist im Prinzip ja keine große Sache.
Was heißt das im Klartext? Ihr könnt pro Ausbildungsjahr 5 Tage Bildungsurlaub bei Eurem Betrieb einreichen.
Ok was heißt das dann? Kann ich damit auf der nächsten Minecraft-All-Star Jam Convention diese für 5 Tage nonstop durchzocken? Nein, leider nicht. Die würde vermutlich nicht unter die Kategorie „Anerkannte Veranstaltung der Bildungsfreistellung“ fallen. Gibt aber trotzdem eine Menge an echt coolen Angeboten! Hier geht es zum Suchportal des MWWK (das Portal wird vom Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur des Landes Rheinland-Pfalz betrieben): Suchportal anerkannte Weiterbildungsveranstaltungen
In unserem nächsten Video verraten wir Euch, was Ihr wissen bzw. tun müsst, um Bildungsurlaub in Anspruch zu nehmen! Also in Kürze dazu mehr……….
Hier schon mal zu einer ersten Orientierung die entscheidenden Passagen aus dem Gesetzestext/ Bildungsfreistellungsgesetz kurz BFG (Stand 04/2018):
§ 2
B i l d u n g s f r e i s t e l l u n g s a n s p r u c h
(3) Für die in Rheinland-Pfalz zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten gilt dieses
Gesetz mit der Maßgabe, dass sich der Anspruch auf Bildungsfreistellung
auf fünf Arbeitstage im Ausbildungsjahr zur Teilnahme an Veranstaltungen
der gesellschaftspolitischen Weiterbildung beläuft, wenn dadurch das Ausbildungsziel
nicht gefährdet wird.
(6) Der Anspruch auf Bildungsfreistellung entsteht nicht vor Ablauf von sechs
Monaten nach Beginn des Ausbildungsverhältnisses oder des Beschäftigungsverhältnisses.