Bildungsurlaub – wie geil ist das denn?!😎

Schon mal was vom Bildungsfreistellungsgesetz (BFG) oder Bildungsurlaub gehört?🤔 Nein?🤷‍♂️🤷‍♀️ Dann geht es dir genauso wie der überwältigenden Mehrheit aller Arbeitnehmer*innen in Deutschland und Rheinland-Pfalz. Nur jeder 50. Beschäftigte nimmt seinen Anspruch auf Bildungsurlaub auch wirklich wahr. Dabei müsste eigentlich jeder davon wissen – ist nämlich ’ne extrem coole Sache! Wie cool, das erfährst du in diesem Artikel…

In Deutschland hat prinzipiell jede/r Arbeitnehmer*in (außer in Bayern und Sachsen) das Recht, sich jedes Jahr für 5 Tage bzw. für 10 Tage in zwei Jahren von seinem Arbeitgeber bei VOLLER LOHNFORTZAHLUNG zusätzlich zum normalen Jahresurlaub für einen Bildungsurlaub freistellen zu lassen. Was aber ist ein Bildungsurlaub?

Für ’ne Woche mit dem Buch im Schoß privat ab in die Karibik zu fliegen zählt hier zwar leider nicht, in Rheinland-Pfalz kann man sich aber bspw. selbst als Azubi für anerkannte Angebote aus der politischen Bildung (auch im Ausland) freistellen lassen. ☝️Arbeitnehmer*innen, welche sich nicht mehr in der Ausbildung befinden, können diesen Anspruch sogar für ihre berufliche Weiterbildung geltend machen. Hier findest du eine Liste mit einer Vielzahl der anerkannten Angebote in Rheinland-Pfalz.

Wenn du und dein Betrieb folgende Anforderungen erfüllt, hast auch DU einen Anspruch auf Bildungsurlaub:

  • Du bist schon mindestens 6 Monate in deinem Betrieb beschäftigt
  • Dein Betrieb hat mindestens 6 Beschäftigte

Wie kannst du einen Antrag stellen und was musst du beachten?

  • Wenn du dich für ein Angebot entschieden hast, musst du bei deinem Arbeitgeber mindestens 6 Wochen vor Kursbeginn einen Antrag auf Bildungsurlaub stellen. Das Antragsformular findest du hier: Antrag_auf_Bildungsfreistellung
  • Dein Arbeitgeber muss dir dann 3 Wochen vor Kursbeginn geantwortet haben, ob er den Antrag bewilligt oder nicht. Theoretisch kann dein Antrag einmalig aus zwingenden betrieblichen oder dienstlichen Gründen abgelehnt werden. In diesem Fall muss dein Arbeitgeber dies aber schriftlich begründen und dein Betriebs- oder Personalrat muss vorher an dieser Entscheidung beteiligt werden. Sollte dein Antrag abgelehnt werden, wird dein Anspruch dann jedoch auf den nächsten Zweijahreszeitraum übertragen. Stellst du dann erneut einen Antrag, darf er nicht mehr abgelehnt werden. Nähere Infos dazu findest du hier:
    2016_Wie_mache_ich_meine_Bildungsfreistellung_geltend
    Erlaeuterungen_fuer_Beschaeftigte__Stand_Mai19_

Kleiner Tipp: Um deinen Arbeitgeber möglichst mit ins Boot zu holen und ihm das Leben so einfach wie möglich zu machen, mache es ihm so leicht wie möglich und stelle ihm bereits von dir aus Informationen zu dem Prozedere zur Verfügung. Oft wissen nämlich auch die Arbeitgeber nicht so recht, was ihre Rechte und Pflichten sind. So kann sich dein Arbeitgeber beispielsweise auch pauschal einen Anteil deiner Lohnfortzahlung vom Weiterbildungsministerium zurückerstatten lassen, sodass sich die Kosten deines Arbeitgebers in Grenzen halten. Den Antrag kannst du dir hier zusammen mit weiteren Informationen für deinen Arbeitgeber direkt ausdrucken und deinem Arbeitgeber schon mit dem Antrag mit vorlegen:
2019_08_22_DE_Antrag_auf_pauschalierte_Erstattung
2016_DE_Antrag_auf_Auszahlung_der_Erstattung
Der_Weg_zur_Erstattung_fuer_Arbeitgeber
Erlaeuterungen_fuer_Arbeitgeber__Stand_Mai19_
Fragebogen_zur_Unternehmensstruktur

Ein cooles Angebot zum Thema „Ökologische Nachhaltigkeit“, welches sich explizit an Jugendliche und junge Erwachsene (19-25 Jahre) richtet, mit Spaß verbunden ist und für das ihr Bildungsurlaub beantragen könnt (bitte die Frist beachten), findet ihr hier. 🌍

Ein Gedanke zu “Bildungsurlaub – wie geil ist das denn?!😎”

Kommentare sind geschlossen.